Julian Steinbach
Rechtsanwalt - Testamentsvollstrecker -
Vorsorgebevollmächtigter - Schiedsgutachter nach § 18 ARB

Infomationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Das Unternehmen beschäftigt dauerhaft weniger als 10 Arbeitnehmer und ist daher von der Informationspflicht gemäß § 36 Absatz 3 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ausgenommen.

Arbeitsrecht Karlsruhe